Gesundheitsschutz im Homeoffice und bei der mobilen Arbeit
Der Beitrag der Betriebsparteien zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit
Mobile Arbeit ist durch die Pandemie in vielen Branchen zur Selbstverständlichkeit geworden und wird auch in Zukunft nicht mehr weichen. Nachdem zu Anfang zahlreiche praktische Regelungs- und Rechtsfragen zur Diskussion standen, ist die Gesundheit der Mitarbeitenden außerhalb der klassischen Betriebsstätte weiter in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber stärkt und erweitert mit der Schaffung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG in diesem Bereich die betriebliche Mitbestimmung. Die gesetzlichen Unklarheiten und rechtlichen Stolpersteine, angefangen von datenschutzrechtlichen Themen über Fragen zur Arbeitszeit und Ruhepausen bis hin zur Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, bestehen leider weiterhin. Unternehmen sehen sich vielfach in einem Dilemma zwischen einer umfassenden Verantwortung auf der einen und der fehlenden Kontrollmöglichkeit auf der anderen Seite. Die Betriebsparteien können – im Interesse aller Beteiligten – jedenfalls ein Stück mehr Rechtssicherheit schaffen und wichtige Anreize für die (mentale) Gesundheit im mobilen Office bieten.
Wir möchten diese wichtigen Fragen zum Anlass nehmen und in der 5. Auflage unseres Stakeholder-Dialogs einen Blick auf den Gesundheitsschutz unter den besonderen Bedingungen des Homeoffice und der mobilen Arbeit werfen.
Im Anschluss bleibt ausreichend Zeit, um im gewohnten Format Ihre Erfahrungen und Eindrücke aus der Praxis gemeinsam zu diskutieren.
Nach einem kurzen einleitenden Impuls zu den rechtlichen Rahmenbedingungen durch Dr. Thomas Köllmann gibt Dr. med Heinz Pilartz praxisnahe Erklärungen und Hilfestellungen, welche Grundlagen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge zu berücksichtigen sind.
Darüber wollen wir sprechen. Erfahrungen austauschen. Gemeinsam lernen.
Arbeitswelt 4.0 und Big Data, das sind Schlagworte, die im Wirtschafts- und Arbeitsleben in den letzten Jahren allgegenwärtig waren. Die Corona-Pandemie führte in vielen Bereichen nochmals zu einem Innovationsschub.
Damit Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten die digitale Transformation kennzeichnen, ist ein frühzeitiger, offener, transparenter und zielorientierter Dialogprozess erforderlich. Die Beteiligung der Arbeitnehmenden in der digitalen Transformation ist – so die Erfahrung aus vielen Projekten – ein Schlüsselfaktor bei der erfolgreichen Umsetzung.
Deswegen bieten wir, die Kanzlei Küttner und die BetriebsräteBeratung SolidarConsult mit der Veranstaltungsreihe „StakeholderDialog“ eine Diskussionsplattform zu mitbestimmungsrelevanten Themenstellungen der digitalen Transformation an.
Ein gemeinsames Grundverständnis von Beschäftigten und Management wird für die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderungen essenziell sein. Die Sichtweisen, Sorgen und Fragestellungen des Partners zu kennen und in den konstruktiven Dialog zu treten ist manchmal außerhalb des eigenen Unternehmens einfacher als in den etablierten Strukturen und teilweise festgefahrenen Ritualen des eigenen Unternehmens. Mit der Reihe Stakeholder Dialog bieten wir bewusst eine überbetriebliche Gesprächsplattform an und wollen so einen Austausch zwischen Mitarbeitervertretungen und VertreterInnen des Managements / der Personalbereiche fördern.
Zur Veranstaltung der Reihe „StakeholderDialog“ laden wir in den virtuellen Raum von Zoom ein.
Wir möchten einen Dialog starten und alle Teilnehmenden animieren, aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung wertvolle Beiträge zu leisten. Es ist daher kein klassisches Seminar mit Lehrenden und Lernenden. Die Veranstaltung soll - ungeachtet einer kurzen Einführung durch einen Impulsgeber - davon leben, dass alle Teilnehmenden ihre Erfahrungen und Einschätzungen teilen und an dem Diskurs partizipieren.
Folgender Ablauf ist daher idealtypisch mit entsprechendem Zeitbedarf geplant:
Moderation Michael Schubek
Freitag, den 6. Mai 2022
von 11.30 – 13.00 Uhr
Erfolgreicher Auftakt für unsere Reihe StakeholderDialog: Gemeinsam mit Vertreter:innen des Managements, der Personalbereiche und der Mitarbeitervertretungen haben wir am 3. März 2021 im 1. StakeholderDialog über den Einsatz von KI im Recruiting diskutiert.
Zahlreiche Unternehmen werben mittlerweile mit einem vereinfachten und schnellen Bewerbungsprozess durch den Einsatz von Softwarelösungen. Dies ist mit dem Versprechen verbunden, die geeignetste Bewerberin oder den geeignetsten Bewerber ganz ohne menschliche Vorurteile finden zu können. Jedenfalls mittelfristig wird sich die Arbeit im Bereich Personal damit möglicherweise grundlegend ändern.
Einige Unternehmen sehen hierin erhebliche Chancen das Recruiting auf ein neues Level zu heben und zielgerichtet den besten Bewerber bzw. die Bewerberin zu finden. Doch unterliegt die Nutzung solcher Anwendung strengen rechtlichen Anforderungen – etwa im Bereich des Datenschutzes und des Antidiskriminierungsrechts. Daneben stellen sich zahlreiche ethische Fragen: Wieviel Entscheidungsmacht kann und möchte der Mensch aus der Hand geben? Wie transparent müssen solche Verfahren sein? Gleichzeitig sollen rechtliche und ethische Rahmenbedingungen nicht zur „Innnovationsbremse“ werden. Zur Beantwortung dieser Fragen sollten Unternehmen möglichst in breitem Konsens frühzeitig Weichenstellungen schaffen.
Unter Moderation von Michael Schubek gab es nach einem kurzen Impulsvortrag von Dr. Michel Hoffmann die Möglichkeit für einen gemeinsamen Austausch in Kleingruppen und der anschließenden Diskussion im Plenum.
Unser Fazit:
In der zweiten Auflage unseres StakeholderDialogs ging es um den Einsatz von Corporate Influencern in Unternehmen.
In Ergänzung zu den klassischen Werbekanälen wird für viele Unternehmen der Einsatz der eigenen Belegschaft als Markenbotschafter:innen immer wichtiger. So genannte Corporate Influencer geben dem Unternehmen ein authentisches Gesicht, unterstützen Marketing und Vertrieb und wirken zugleich beim Employer Branding und Recruiting mit.
Ebenso wichtig wie die zahlreichen wettbewerbs- und markenrechtlichen Themen – etwa die Kennzeichnungspflicht von werbenden Postings – ist in diesem Zusammenhang auch eine Beachtung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Diese reichen von der Gestaltung der Verträge über vergütungsrechtliche Aspekte bis hin zur Beteiligung des Betriebsrates und haftungsträchtigen Themen und den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
Unser Fazit:
Wir unterstützen und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg!
In der dritten Auflage ging es um das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die Auswirkungen im Alltag der Betriebsparteien
Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Mitbestimmung nicht Halt und so wurde bereits seit mehreren Jahren eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes gefordert. Durch das im Juni 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurden nun digitale Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz – unter bestimmten Voraussetzungen – ermöglicht. Daneben wurde ein neuer Mitbestimmungstatbestand für die Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt und dem Betriebsrat bei Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz weitergehende Rechte und Ansprüche auf Hinzuziehung eines IT-Sachverständigen eingeräumt. Mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehenden Betriebsratswahlen ist weiterhin auch die Ausweitung des vereinfachte Wahlverfahren relevant.
Unser Fazit:
Wir unterstützen und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg!
In der vierten Auflage ging es nochmals um das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, insbesondere die Neuregelungen im Bereich KI, Digitalisierung und mobile Arbeit.
Die mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz angestoßenen Neuregelungen zur digitalen Betriebsratsarbeit, dem Einsatz von KI und der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit sind flächendeckend zu berücksichtigen. Zentral ist ein Dialog der Betriebsparteien darüber, wie die Kommunikation und die Verhandlung im Rahmen der digitalen Transformation aussehen sollen. Die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 werden nicht kleiner und viele Themen können schon mit Blick auf die gesetzlichen Beteiligungsrechte nur gemeinsam bewältigt werden.
Unser Fazit:
Im 5. StakeholderDialog haben wir uns mit dem Gesundheitsschutz im Homeoffice beschäftigt. Mobile Arbeit ist durch die Pandemie in vielen Branchen zur Selbstverständlichkeit geworden und wird auch in Zukunft nicht mehr weichen. Nachdem zu Anfang zahlreiche praktische Regelungs- und Rechtsfragen zur Diskussion standen, ist die Gesundheit der Mitarbeitenden außerhalb der klassischen Betriebsstätte weiter in den Fokus gerückt.
Während Dr. Thomas Köllmann die rechtlichen Rahmenbedingungen darstellte, gab Dr. med Heinz Pilartz einen Überblick, worauf bei einer gesunden Arbeitsgestaltung – nicht nur im Homeoffice, aber dort besonders – geachtet werden sollte.
Unser Fazit:
Gerne stellen wir die Folien der Vorträge hier zur Verfügung:
Küttner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
M: koellmann@kuettner-rechtsanwaelte.de
T: +49 (0)221 22286-302
Küttner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
M: hoffmann@kuettner-rechtsanwaelte.de
T: +49 (0)221 22286-307
Bildnachweise: Hintergrund Titelbereich: Robynne Hu/unsplash, Hintergrund Terminbereich: Headway/ unsplash, Michael Schubek: SolidarConsult; Dr. Th. Köllmann und Dr. M. Hoffmann: Küttner RAe